Die rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein bedeutsamer Teil unserer Mission: Mehr digitale Souveränität für Unternehmen. Dafür engagieren wir uns auch in unserer Verbandsarbeit.
Mit @-yet in drei Schritten zum Hinweisgeberschutz
Mit dem dreistufigen Prozess der @-yet setzen Sie einen rechtssicheren Hinweisgeberschutz um, binden wichtige Interessensgruppen wie den Betriebsrat ein und stärken Ihre digitale Souveränität:
- Aufbau eines Meldesystems
- Betrieb einer Meldestelle
- Durchführung interner Ermittlungen
Die Vorteile des Hinweisgeberschutzes
Für Transparenz, gegen Korruption
Seit Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/1937, die am 23. Oktober 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde. Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebenden zu etablieren. Sie wurde eingeführt, um Hinweisgebenden einen sicheren Rahmen zu geben. So sollen Missstände wie Korruption, Finanzbetrug oder Diskriminierung im Unternehmen bekannt gemacht werden, ohne dass die Hinweisgebenden Repressalien oder rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Damit sollen sie ermutigt werden, Verstöße ohne Furcht vor persönlichen Nachteilen zu melden. Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Transparenz und Integrität innerhalb der Europäischen Union.
Das Hinweisgeberschutzgesetz deckt ein breites Spektrum von potenziellen Verstößen ab. Darunter fallen Korruption, Umweltverschmutzung, Missbrauch von öffentlichen Geldern, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten und Diskriminierung. Das Gesetz stellt nicht nur den Schutz der Hinweisgebenden sicher. Es ist auch ein entscheidender Schritt solche Praktiken effektiv zu bekämpfen und zu verhindern.
Wir erfüllen nicht nur Standards. Wir setzen sie.
Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes meistern
Hinweisgeberschutz rechts- und datenschutzkonform einführen
Bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzes stehen Unternehmen vor vielen Herausforderungen. Der Schutz der Hinweisgebenden hat höchste Priorität. Darum ergibt sich die erste Herausforderung in der Einrichtung sicherer Meldekanäle. Diese müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit einer Meldung sicherstellen. Daraus folgt in der Wahrung des Datenschutzes bei der Bearbeitung von Meldungen ein weiterer wichtiger Aspekt.
Mitarbeitende sind umfassend über die Meldekanäle und den Schutz von Hinweisgebenden zu informieren und zu schulen. Dies schließt die Sensibilisierung für die Bedeutung von Whistleblowing ein. Die Verwaltung der Meldesysteme und die Bearbeitung von eingegangenen Meldungen erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Insbesondere für kleinere Unternehmen mit geringen Personalkapazitäten wird das zu einer Herausforderung. Eine noch höhere Hürde kann die Schaffung einer Unternehmenskultur sein, die Whistleblowing als positiven Beitrag anerkennt und unterstützt. Ein solcher Kulturwandel erfordert langfristige Überzeugungs- und Veränderungsprozesse.
Neben diesen Aspekten ist die rechtliche Komplexität des Themas selbst eine Herausforderung. Die Jurist:innen der @-yet stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der datenschutz- und rechtskonformen Einführung eines Hinweisgebersystems zu unterstützen.
Angstfrei, einfach und motivierend
Whistleblowing als positiven Beitrag verstehen
Für viele Unternehmen ist die Einführung eines Hinweisgebersystems verpflichtend. Doch trotz all der damit verbundenen Herausforderungen bringt ein solches System viele Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich. Sie erkennen Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder Compliance-Vorschriften frühzeitig. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle und effektive Reaktion. Sie minimieren so wirkungsvoll das Risiko finanzieller Schäden durch Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.
Durch die Implementierung eines solchen Systems zeigen Sie, dass Sie sich ihrer Verantwortung für ethisches Verhalten bewusst sind. Sie stärken damit nicht nur das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch das Ihrer Kunden und Geschäftspartner.
Das Hinweisgebersystem trägt darüber hinaus zu einer offeneren und vertrauensvolleren Unternehmenskultur bei. Ihre Mitarbeitenden können Missstände frei von Angst vor Repressalien melden. Dies werden Sie in einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und in einem stärkeren Engagement spüren.
Mit der Einführung des Hinweisgebersystems beweisen Sie, dass Ihnen ein vertrauensvoller Umgang mit Ihren Mitarbeitenden wichtig ist. Das wird sich positiv auf das Betriebsklimaauswirken und auch bei der Anwerbung von qualifizierten Fachkräften ein entscheidender Vorteil sein. Mit der Unterstützung von @-yet zeigen Sie, dass Ihnen Vertrauen wichtig ist.
Unabhängig, kompetent und vertrauenswürdig
@-yet als interne Meldestelle
Es gibt zwei Arten von Meldestellen für Hinweise über Verfehlungen eines Unternehmens:
Auf einen Blick:
Der Nutzen des Hinweisgeberschutzes für Ihr Unternehmen
Setzen Sie einen wirksamen Hinweisgeberschutz mit @-yet um
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin
Unser Team aus Datenschutz-Expert:innen und Jurist:innen berät Sie umfassend und ausführlich zu den Möglichkeiten des Hinweisgeberschutzes in Ihrem Unternehmen.
Direkter Kontakt:
Telefon: +49 2175 16 55 0
E-Mail: info@at-yet.de
Oder über dieses Formular.