Hinweisgeberschutz - Missstände beheben, Unternehmenskultur verbessern.

Seit Dezember 2023 müssen alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein internes Hinweisgebersystem einrichten. Die Umsetzung kann für Unternehmen eine Herausforderung sein. Die @-yet hilft Ihnen dabei, klare Strukturen und Prozesse zu etablieren, um interne Missstände zu verhindern und das Vertrauen der Mitarbeitenden in das eigene Unternehmen zu stärken.

Hinweisgeberschutz fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden

Ein Hinweisgebersystem unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Compliance-Verpflichtungen. Viel bedeutender als das ist jedoch der Vertrauensgewinn Ihrer Mitarbeitenden. Der Schutz von Whistleblowern unterstreicht Ihr Engagement für Transparenz und ethisches Verhalten. Das beeinflusst die Unternehmenskultur spürbar positiv. Mitarbeitende fühlen sich sicherer, Missstände ohne Angst vor Benachteiligungen melden zu können. Dies führt zu einer frühzeitigen Identifikation und Behebung von Problemen und fördert eine offene Kommunikation. Ihre Mitarbeitenden nehmen Ihr Unternehmen positiver wahr.

Mit @-yet in drei Schritten zum Hinweisgeberschutz

Mit dem dreistufigen Prozess der @-yet setzen Sie einen rechtssicheren Hinweisgeberschutz um, binden wichtige Interessensgruppen wie den Betriebsrat ein und stärken Ihre digitale Souveränität:

  1. Aufbau eines Meldesystems
  2. Betrieb einer Meldestelle
  3. Durchführung interner Ermittlungen
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Die Vorteile des Hinweisgeberschutzes

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Rechtssicherheit gewährleisten

Gesetzliche Vorgaben und verbindliche Prozesse einhalten.

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Finanziellen Schaden abwenden

Bußgelder, wirtschaftlichen Schaden und Imageverluste verhindern.

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Unternehmenskultur verbessern

Den Mitarbeitenden ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen geben.


Für Transparenz, gegen Korruption

Seit Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/1937, die am 23. Oktober 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde. Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebenden zu etablieren. Sie wurde eingeführt, um Hinweisgebenden einen sicheren Rahmen zu geben. So sollen Missstände wie Korruption, Finanzbetrug oder Diskriminierung im Unternehmen bekannt gemacht werden, ohne dass die Hinweisgebenden Repressalien oder rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Damit sollen sie ermutigt werden, Verstöße ohne Furcht vor persönlichen Nachteilen zu melden. Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Transparenz und Integrität innerhalb der Europäischen Union.

Das Hinweisgeberschutzgesetz deckt ein breites Spektrum von potenziellen Verstößen ab. Darunter fallen Korruption, Umweltverschmutzung, Missbrauch von öffentlichen Geldern, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten und Diskriminierung. Das Gesetz stellt nicht nur den Schutz der Hinweisgebenden sicher. Es ist auch ein entscheidender Schritt solche Praktiken effektiv zu bekämpfen und zu verhindern.

Wir erfüllen nicht nur Standards. Wir setzen sie.

Die rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein bedeutsamer Teil unserer Mission: Mehr digitale Souveränität für Unternehmen. Dafür engagieren wir uns auch in unserer Verbandsarbeit.

Zur unverbindlichen Erstberatung

Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes meistern

Hinweisgeberschutz rechts- und datenschutzkonform einführen

Bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzes stehen Unternehmen vor vielen Herausforderungen. Der Schutz der Hinweisgebenden hat höchste Priorität. Darum ergibt sich die erste Herausforderung in der Einrichtung sicherer Meldekanäle. Diese müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit einer Meldung sicherstellen. Daraus folgt in der Wahrung des Datenschutzes bei der Bearbeitung von Meldungen ein weiterer wichtiger Aspekt. 

Mitarbeitende sind umfassend über die Meldekanäle und den Schutz von Hinweisgebenden zu informieren und zu schulen. Dies schließt die Sensibilisierung für die Bedeutung von Whistleblowing ein. Die Verwaltung der Meldesysteme und die Bearbeitung von eingegangenen Meldungen erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Insbesondere für kleinere Unternehmen mit geringen Personalkapazitäten wird das zu einer Herausforderung. Eine noch höhere Hürde kann die Schaffung einer Unternehmenskultur sein, die Whistleblowing als positiven Beitrag anerkennt und unterstützt. Ein solcher Kulturwandel erfordert langfristige Überzeugungs- und Veränderungsprozesse.

Neben diesen Aspekten ist die rechtliche Komplexität des Themas selbst eine Herausforderung. Die Jurist:innen der @-yet stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der datenschutz- und rechtskonformen Einführung eines Hinweisgebersystems zu unterstützen.

Angstfrei, einfach und motivierend

Whistleblowing als positiven Beitrag verstehen

Für viele Unternehmen ist die Einführung eines Hinweisgebersystems verpflichtend. Doch trotz all der damit verbundenen Herausforderungen bringt ein solches System viele Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich. Sie erkennen Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder Compliance-Vorschriften frühzeitig. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle und effektive Reaktion. Sie minimieren so wirkungsvoll das Risiko finanzieller Schäden durch Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.

Durch die Implementierung eines solchen Systems zeigen Sie, dass Sie sich ihrer Verantwortung für ethisches Verhalten bewusst sind. Sie stärken damit nicht nur das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch das Ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Das Hinweisgebersystem trägt darüber hinaus zu einer offeneren und vertrauensvolleren Unternehmenskultur bei. Ihre Mitarbeitenden können Missstände frei von Angst vor Repressalien melden. Dies werden Sie in einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und in einem stärkeren Engagement spüren.

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems beweisen Sie, dass Ihnen ein vertrauensvoller Umgang mit Ihren Mitarbeitenden wichtig ist. Das wird sich positiv auf das Betriebsklimaauswirken und auch bei der Anwerbung von qualifizierten Fachkräften ein entscheidender Vorteil sein. Mit der Unterstützung von @-yet zeigen Sie, dass Ihnen Vertrauen wichtig ist.

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Unabhängig, kompetent und vertrauenswürdig

@-yet als interne Meldestelle

Es gibt zwei Arten von Meldestellen für Hinweise über Verfehlungen eines Unternehmens:

  1. Unser Service

    Interne Meldestelle

    Whistleblowing as a Service: Wir übernehmen Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle mit einer unabhängigen und fachlich ausgebildeten Vertrauensperson.

    Unverbindliche Beratung
  2. Externe Meldestelle

    Das sind zum Beispiel das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt, die BaFin oder grundsätzlich im Falle von klaren Rechtsverstößen oder Straftaten die Polizei.

Fachjurist:innen unterstützen Sie beim Hinweisgeberschutz

Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes können für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung sein. Um alle rechtlichen Aspekte vollständig abzudecken, steht Ihnen für die Umsetzung dieser Anforderungen ein Team aus erfahrenen Fachjurist:innen zur Seite. Haben Sie Fragen zum Hinweisgeberschutz, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Auf einen Blick:

Der Nutzen des Hinweisgeberschutzes für Ihr Unternehmen

  1. Whistleblower:innen sind wertvoll

    Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt Unternehmen und Organisationen neue Möglichkeiten,

    • um Ihre Integrität zu bewahren und zu stärken,
    • die interne Kultur zu verbessern,
    • Mitarbeitende zu motivieren und zu binden,
    • wirtschaftlichen Schaden abzuwenden,
    • und Imageverluste zu vermeiden.
  2. Akuter Handlungsbedarf jetzt

    Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Dezember 2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in Kraft.

    Mit der Einrichtung von Meldestelle und Meldeprozess vermeiden Sie eventuelle Bußgelder und Schadenersatzansprüche.

Setzen Sie einen wirksamen Hinweisgeberschutz mit @-yet um

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin

Unser Team aus Datenschutz-Expert:innen und Jurist:innen berät Sie umfassend und ausführlich zu den Möglichkeiten des Hinweisgeberschutzes in Ihrem Unternehmen.

Direkter Kontakt:

Telefon: +49 2175 16 55 0
E-Mail: info@at-yet.de

Oder über dieses Formular.