Das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblower:innen ("Hinweisgeberschutzgesetz") ist seit dem 17.12.2023 für Unternehmen ab 50 Beschäftigten in Kraft. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, ein internes Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebenden einzurichten. Welche Schritte jetzt notwendig sind, wie Sie sich am besten vorbereiten und die gesetzlichen Mindestanforderungen für Ihr Unternehmen optimal erfüllen, erklärt Ihnen die @-yet Rechtsexpertin Lucia Straßer.
Im Ernstfall zählt jede Minute
Die Notfall-Nummer: 02175 - 16550
Unsere Incident-Response-Teams sind an 7 Tagen in der Woche von 07:00 bis 21:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. In Zusammenarbeit mit dem Expertennetzwerk Unternehmensresilienz ENUR können wir Ihnen darüber hinaus einen 24/7-Service anbieten.
04. und 05. Dezember in Bochum
Besuchen Sie @-yet auf der CYBICS
Im Rahmen der 2-tägigen Konferenz im RuhrCongress lernen Sie in exklusiven Fachvorträgen die neuesten Entwicklungen im Bereich der Cyber-Security kennen.
Am 05.12.2024 um 11:30 Uhr erleben Sie den Vortrag von Wolfgang Straßer und Alexander Findeisen von der @-yet zum Thema “Lieferkettensicherheit im Rahmen von NIS-2”.
Die Tickets für diese Veranstaltung sind streng limitiert. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme an diesem exklusiven Event!
Aktuelle Themen
Die drei Säulen der @-yet
Finden Sie heraus, wie @-yet Ihr Unternehmen am besten unterstützen kann
Mit dem @-yet GO2 Market Selector finden Sie schnell die passende Lösung für Ihre Sicherheitsansprüche.