Das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblower:innen ("Hinweisgeberschutzgesetz") ist seit dem 17.12.2023 für Unternehmen ab 50 Beschäftigten in Kraft. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, ein internes Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebenden einzurichten. Welche Schritte jetzt notwendig sind, wie Sie sich am besten vorbereiten und die gesetzlichen Mindestanforderungen für Ihr Unternehmen optimal erfüllen, erklärt Ihnen die @-yet Rechtsexpertin Lucia Straßer.
Die drei Säulen der @-yet
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