Hinweisgeberschutz verhindert Missstände und verbessert die Unternehmenskultur

Seit dem 17.12.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in Kraft. Das Hinweisgeberschutz-Team von @-yet hilft Ihnen dabei, mit klaren Strukturen und Prozessen interne Missstände zu verhindern und die Mitarbeitermotivation zu steigern.

Rechtssicherheit

Gesetzliche Vorgaben und verbindliche Prozesse einhalten.

Schaden abwenden

Bußgelder, wirtschaftlichen Schaden und Imageverluste verhindern.

Unternehmenskultur

Den Mitarbeitenden ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen geben.

In drei Schritten zur richtigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzes

@-yet hat einen dreistufigen Prozess entwickelt, mit dem Sie in Ihrem Unternehmen ein funktionierendes und rechtlich sicheres System zum Hinweisgeberschutz implementieren, wichtige Interessensgruppen wie z. B. den Betriebsrat einbinden und Ihre digitale Souveränität weiter stärken:

  1. Aufbau eines Meldesystems
  2. Betrieb einer Meldestelle
  3. Durchführung interner Ermittlungen
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Wir erfüllen nicht nur Standards, wir setzen sie

Die rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein wichtiger Teil unserer Mission für mehr digitale Souveränität bei Unternehmen. Dafür engagieren wir uns auch in unserer Verbandsarbeit.

Zur unverbindlichen Erstberatung

Angstfrei, einfach und motivierend

Aufbau eines funktionierenden Meldesystems

@-yet berät Sie bei der Einrichtung eines Meldesystems, das Ihren Mitarbeitenden eine vertrauenswürdige Möglichkeit gibt Fehlverhalten, Rechtsverstöße und ethische Verfehlungen zu melden.

Mitarbeitende sollen ohne Hürden über Erfahrungen und Beobachtungen berichten können und keine persönlichen oder beruflichen Repressalien fürchten müssen.

Dafür stellen wir Ihnen passende und diskrete Meldekanäle zur Verfügung, von der Telefon-Hotline bis zu einer sicheren Nachricht über eine spezielle Meldesoftware. Darüber hinaus stellt @-yet auch eine Ombudsperson als Ansprechpartner:in, die jeden Fall begleitet und managt.

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Unabhägig, kompetent und vertrauenswürdig

Betrieb der Meldestelle

Es gibt zwei Arten von Meldestellen für Hinweise über Verfehlungen eines Unternehmens:

  1. Unser Service

    1.

    Interne Meldestelle

    Whistleblowing as a Service: Wir übernehmen Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle mit einer unabhägigen und fachlich ausgebildeten Vertrauensperson.

    Unverbindliche Beratung
  2. 2.

    Externe Meldestelle

    Das sind zum Beispiel das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt, die BaFin oder grundsätzlich im Falle von klaren Rechtsverstößen oder Straftaten die Polizei.

Die @-yet Empfehlung:

Mit der Unterstützung durch @-yet als externem Dienstleister sind Unabhängigkeit, Integrität und fachliche Kompetenz von Beginn an gegeben. Jede Meldestelle wird individuell passend auf das Unternehmen eingerichtet und personell ausgestattet und nach höchsten aktuellen Sicherheitsstandards betrieben.

Dokumentieren, prüfen, handeln

Durchführung interner Ermittlungen

@-yet unterstützt Ihr Unternehmen bei der sicheren Erfüllung des Meldeprozesses – bei dem der Schutz der:des Hinweisgebenden immer höchste Priorität hat.

  • Dokumentieren
    Eine eingehende Meldung wird standardisiert dokumentiert, fachlich eingeordnet und für die weitere rechtliche Prüfung aufbereitet.
  • Prüfen
    Es wird überprüft, ob der Sachverhalt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz relevant ist und an die Behörden weitergegeben werden muss oder ob eine interne Klärung erfolgt.
  • Handeln
    Es werden die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung des Missstandes ergriffen, mit dem Schutz der:des Hinweisgebenden im Fokus.

Melden Sie sich bei @-yet, um Ihre Meldestelle für Whistleblowing rechtzeitig aufzubauen.

Jetzt unverbindliche Erstberatung vereinbaren
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Auf einen Blick:

So nutzt das Hinweisgeberschutzgesetz Ihrem Unternehmen

  1. Whistleblower:innen sind wertvoll

    Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt Unternehmen und Organisationen neue Möglichkeiten,

    • um Ihre Integrität zu bewahren und zu stärken,
    • die interne Kultur zu verbessern,
    • Mitarbeitende zu motivieren und zu binden,
    • wirtschaftlichen Schaden abzuwenden,
    • und Imageverluste zu vermeiden.
  2. Akuter Handlungsbedarf jetzt

    Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Dezember 2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in Kraft.
    Mit der fristgerechten Einrichtung von Meldestelle und Meldeprozess vermeiden Sie eventuelle Bußgelder und Schadenersatzansprüche.

Kostet nichts, bringt viel

Ihre unverbindliche Erstberatung

Wir erklären Ihnen gerne, wie Ihr Unternehmen so schnell und erfolgreich wie möglich die Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und zum Vorteil nutzen kann.

Direkter Kontakt:
Telefon: +49 2175 16 55 0
E-Mail: info@at-yet.de

Oder über nebenstehendes Formular.

Wir kontaktieren Sie gerne