Die rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein wichtiger Teil unserer Mission für mehr digitale Souveränität bei Unternehmen. Dafür engagieren wir uns auch in unserer Verbandsarbeit.
In drei Schritten zur richtigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzes
@-yet hat einen dreistufigen Prozess entwickelt, mit dem Sie in Ihrem Unternehmen ein funktionierendes und rechtlich sicheres System zum Hinweisgeberschutz implementieren, wichtige Interessensgruppen wie z. B. den Betriebsrat einbinden und Ihre digitale Souveränität weiter stärken:
- Aufbau eines Meldesystems
- Betrieb einer Meldestelle
- Durchführung interner Ermittlungen
Wir erfüllen nicht nur Standards, wir setzen sie
Angstfrei, einfach und motivierend
Aufbau eines funktionierenden Meldesystems
@-yet berät Sie bei der Einrichtung eines Meldesystems, das Ihren Mitarbeitenden eine vertrauenswürdige Möglichkeit gibt Fehlverhalten, Rechtsverstöße und ethische Verfehlungen zu melden.
Mitarbeitende sollen ohne Hürden über Erfahrungen und Beobachtungen berichten können und keine persönlichen oder beruflichen Repressalien fürchten müssen.
Dafür stellen wir Ihnen passende und diskrete Meldekanäle zur Verfügung, von der Telefon-Hotline bis zu einer sicheren Nachricht über eine spezielle Meldesoftware. Darüber hinaus stellt @-yet auch eine Ombudsperson als Ansprechpartner:in, die jeden Fall begleitet und managt.
Unabhägig, kompetent und vertrauenswürdig
Betrieb der Meldestelle
Es gibt zwei Arten von Meldestellen für Hinweise über Verfehlungen eines Unternehmens:
Mit der Unterstützung durch @-yet als externem Dienstleister sind Unabhängigkeit, Integrität und fachliche Kompetenz von Beginn an gegeben. Jede Meldestelle wird individuell passend auf das Unternehmen eingerichtet und personell ausgestattet und nach höchsten aktuellen Sicherheitsstandards betrieben.
Dokumentieren, prüfen, handeln
Durchführung interner Ermittlungen
@-yet unterstützt Ihr Unternehmen bei der sicheren Erfüllung des Meldeprozesses – bei dem der Schutz der:des Hinweisgebenden immer höchste Priorität hat.
- Dokumentieren
Eine eingehende Meldung wird standardisiert dokumentiert, fachlich eingeordnet und für die weitere rechtliche Prüfung aufbereitet. - Prüfen
Es wird überprüft, ob der Sachverhalt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz relevant ist und an die Behörden weitergegeben werden muss oder ob eine interne Klärung erfolgt. - Handeln
Es werden die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung des Missstandes ergriffen, mit dem Schutz der:des Hinweisgebenden im Fokus.

Melden Sie sich bei @-yet, um Ihre Meldestelle für Whistleblowing rechtzeitig aufzubauen.
Jetzt unverbindliche Erstberatung vereinbarenAuf einen Blick:
So nutzt das Hinweisgeberschutzgesetz Ihrem Unternehmen
Kostet nichts, bringt viel
Ihre unverbindliche Erstberatung
Wir erklären Ihnen gerne, wie Ihr Unternehmen so schnell und erfolgreich wie möglich die Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und zum Vorteil nutzen kann.
Direkter Kontakt:
Telefon: +49 2175 16 55 0
E-Mail: info@at-yet.de
Oder über nebenstehendes Formular.