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Im IT-Notfall @-yet anrufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Schulungen und Seminare der @-yet GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungen, Workshops und sonstigen Seminaren – im Weiteren als „Schulungen“ bezeichnet – die die@-yet GmbH – nachfolgend „@-yet“ genannt, für den Kunden („Auftraggeberin“) erbringt (die Auftraggeberin und @-yet zusammen „die Parteien“).

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils bei der Auftragserteilung geltenden Fassung, soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin werden nicht Vertragsinhalt. Schweigen seitens @-yet auf derartige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, selbst bei Kenntnis der Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder wenn die Auftraggeberin im Rahmen des Auftrags oder auf andere Weise auf ihre Bedingungen verweist.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. @-yet bietet ausdrücklich keine Schulungen und Seminare für Verbraucherinnen und Verbraucher an.

2. Vertragsschluss/Anmeldung

(1) Die auf der Website der @-yet veröffentlichten Preise und Schulungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens @-yet dar. Sie können von @-yet jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung der Auftraggeberin zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald @-yet die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).

(3) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.

(4) Obwohl @-yet bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann nicht garantiert werden, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte @-yet nicht in der Lage sein, die Bestellung der Auftraggeberin zu erfüllen, kann @-yet diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird @-yet die Auftraggeberin hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Die Schulungsmaßnahmen der @-yet stehen ausschließlich Unternehmen und deren Beschäftigten im beruflichen Kontext zur Verfügung. @-yet erbringt ausdrücklich keine Schulungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

4. Durchführung

(1) Die Schulungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist @-yet berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozentinnen und Dozenten und Referentinnen und Referenten, durch @-yet zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung der Auftraggeberin.

(3) @-yet behält sich den Wechsel von Referentinnen und Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

5. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin bei Inhouse-Veranstaltungen der Auftraggeberin

(1) Die Auftraggeberin gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen ihrerseits, ihrer Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für @-yet kostenlos erbracht werden.

(2) Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen der Auftraggeberin den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

(3) Die Auftraggeberin trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. @-yet ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

6. Leistungsfristen/-termine bei Inhouse-Veranstaltungen

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben der Auftraggeberin. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von @-yet schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

(2) Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn die Auftraggeberin @-yet alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von @-yet nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin verlängern.

7. Nutzungsrechte

(1) @-yet bleibt Inhaberin aller gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an im Rahmen der Schulung verwendeten Schulungsunterlagen sowie verwendeter Software und sonstiger Tools.

(2) @-yet erteilt der Auftraggeberin mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eine nicht-ausschließliche Lizenz, die im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Unterlagen (wie z.B. Schulungsunterlagen) im Unternehmen der Auftraggeberin zu nutzen. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der @-yet weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

(3) Sofern@-yet, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für die Auftraggeberin erstellt, erhält die Auftraggeberin an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist die Auftraggeberin nicht berechtigt.

8. Stornierung von offenen Seminaren durch die Auftraggeberin/Teilnehmende

(1) Für Stornierungen von Schulungsleistungen die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei @-yet eingehen gilt, dass 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei @-yet eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Schulungsleistung noch nicht begonnen wurde.

(2) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

9. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Schulungsmaßnahme durch @-yet

@-yet behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Referentinnen oder Referenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihr nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmenden werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Vergütung, Zahlung

(1) Nach Anmeldung zur Schulungsmaßnahme und nach schriftlicher Bestätigung der Zusage durch @-yet erhält die Auftraggeberin eine Rechnung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Die Auftraggeberin kann nur mit von @-yet unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

(3) Kommt die Auftraggeberin mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist @-yet berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Dienstleitungen für die Dauer des Verzugs einzustellen.

(4) Die jeweilige Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

(5) Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

11. Haftung

(1) @-yet haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle von @-yet im Zusammenhang mit Auftragsdurchführung verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Darüber hinaus haftet @-yet im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung für die Auftraggeberin nur, soweit @- yet eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von @-yet ausgeschlossen.

(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Soweit die Haftung von @-yet nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von @-yet.

12. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, wie insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien oder Epidemien, Rohstoff- oder Energiemangel, Unwetter, technische Störungen oder Verkehrsstörungen, die ohne Verschulden einer Partei unvorhersehbare Folgen für die Auftragsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten.

(2) Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wird in Folge eines Ereignisses höherer Gewalt die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie die Anpassung oder Aufhebung des Vertrages verlangen.

13. Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Auftrag.

(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ziffer 14.2 gilt entsprechend.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss (i) des Kollisionsrechts und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ist die Auftraggeberin Kaufmann, eine juristische Person (des öffentlichen Rechts) oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von @-yet ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.

15. Datenschutz

(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.

(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden von @-yet für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen genutzt.

(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an widerruf@at-yet.de widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird @-yet die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

16. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Eine Änderung des Vertrags bedarf der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine gesetzlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Stand: 25.03.2026

 

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