Verordnung muss sein

Womit tun sich Unternehmen seit 2018 schwer? Mit der EU-Datenschutzverordnung. Mit einer vom Anwalt aufgesetzten Datenschutzerklärung auf der Website ist es nicht getan. Prozesse, Berichtswege und der gesetzeskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten sind entscheidend. Daten sammeln und speichern ist dabei einfacher, als sie zu löschen: Wie schnell und gründlich werden persönliche Daten auch wieder gelöscht und wie wird das nachgewiesen? Die @-yet Expert:innen prüfen, ob Ihr Unternehmen die Vorgaben zu den geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) erfüllt und helfen Ihnen dabei, alle für Sie relevanten DSGVO-Regeln einzuhalten.

@-yet Perspektive

Lassen Sie sich lieber von unseren Datenschützer:innen prüfen, als vom Abmahnanwalt.

Lucia Straßer – Managerin Datenschutz

Direkter Kontakt mit den @-yet Expert:innen