@-yet ist qualifizierter APT-Response-Dienstleister

im Sinne § 3 BSIG

Seit Anfang Mai ist die @-yet beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als „qualifizierter APT-Response-Dienstleister“ im Sinne § 3 BSIG gelistet.

 „Aufgrund zunehmender, massiver Cyber-Angriffe auf Unternehmen und staatliche Institutionen besteht neben der Prävention auch ein steigender Bedarf zur Abwehr laufender oder erfolgter Angriffe. Besonders bei gezielten Angriffen starker Gegner (Advanced Persistent Threat, APT) stellen diese Tätigkeiten spezielle Anforderungen an die dabei eingesetzten Dienstleister“, schreibt das BSI auf seiner Homepage.

Genau diesen speziellen Anforderungen entspricht die @-yet, was vor allem die Zusammenarbeit mit Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zukünftig stark vereinfacht.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass das BSI uns qualifiziert hat“, sagt @-yet CEO Wolfgang Straßer.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier:

BSI-Liste qualifizierter APT-Response-Dienstleister

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