Das neue Hinweisgeberschutzgesetz: akuter Handlungsbedarf für Unternehmen
Das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblower:innen ist für Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits in Kraft. Bis zum 17.12.2023 sind dann auch Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebenden einzurichten. Welche Schritte jetzt notwendig sind, wie Sie sich am besten vorbereiten und die gesetzlichen Mindestanforderungen für Ihr Unternehmen optimal erfüllen, erklärt Ihnen die @-yet Rechtsexpertin
Lucia Straßer
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